Nein.
FAQs Onlineklausuren
Begehe ich bei der Nutzung von wenigen identischen Antwortsätzen (zum Beispiel durch die Verwendung einer gemeinsam geschriebenen Zusammenfassung) bei Klausuren einen Täuschungsversuch?
Nein, eine im Vorfeld gemeinsam erstellte und in der Klausur dann verwendete Zusammenfassung begründet zunächst noch keine Täuschung. Am besten verzichtet ihr aber im Eigeninteresse auf die detail- und wortgenaue (also 1:1) Wiedergabe vorgefertigter Zusammenfassungen um keinen Verdacht auf einen Täuschungsversuch aufkommen zu lassen.
Begehe ich einen Täuschungsversuch, wenn ich mich über Social Media, WhatsApp etc. während Klausuren abspreche?
Ja, das wäre ein eindeutiger Fall von Täuschung. WhatsApp-Gruppen, die speziell zum Zweck der Absprache eingerichtet sind oder sonstige Foren zur Absprache dürfen nicht genutzt oder betreten werden.
Begehe ich Täuschung, wenn ich meine Klausur einem anderen Klausurteilnehmenden zur Verfügung stelle?
Ja, dabei handelt es sich um Täuschung und wird auch als Täuschung geahndet.
Ist es ein Plagiat, wenn ich von Vorlesungsunterlagen Passagen wörtlich in die Klausur übernehme?
Nein, das ist kein Plagiat. Allerdings halten wir es für unwahrscheinlich, dass sich gerade im Open-Book-Format Prüfungsfragen durch Copy & Paste aus Vorlesungsmaterialien beantworten lassen.
Gibt es verschiedene Klausurvarianten?
In der Regel gibt es zahlreiche unterschiedliche Klausurvarianten.
Was passiert, wenn mir Täuschung vorgeworfen wird?
Du bekommst einen Brief per Post (und diesen ggf. auch vorab per Email zugeschickt). In diesem wird der Täuschungsvorwurf artikuliert und du bekommst die Möglichkeit eingeräumt, dich innerhalb von 14 Tagen zu dem Vorwurf der Täuschung zu äußern. Dabei ist zu beachten, dass du eine Mitwirkungspflicht hast, d.h. du bist verpflichtet dabei mitzuhelfen, den Vorwurf zu bekräftigen oder zu entkräften. Sollte dir Täuschung nachgewiesen werden, wird dies mit der Note 5,0 geahndet. Schwerwiegende oder wiederholte Fälle von Täuschung können zur Exmatrikulation führen. Im Notenspiegel / Transcript wird der Täuschungsversuch ebenfalls vermerkt und es ist nicht mehr möglich einen Notenspiegel mit nur bestandenen Leistungen auszudrucken.
Muss ich befürchten, dass mir Täuschung vorgeworfen wird, wenn ich mich regelkonform verhalten habe?
Nein, natürlich nicht. Wer sich regelkonform verhält, braucht nichts zu befürchten.
Wir können nur betonen, dass das ISC allen Studierenden gleiche Bedingungen bieten will und am liebsten keinen Studenten Täuschung vorwerfen würde, dies allerdings nötig wird, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt.
Antworten auf deine Fragen!
Da es vermehrt zu Unsicherheiten und Missverständnissen bezüglich Täuschungsversuchen gekommen ist, hat die Fachschaft BWL zusammen mit dem ISC und Studiendekan Prof. Dr. Schwaiger ein FAQ für die kommenden Prüfungen erarbeitet.
Solltest du spezifischere Fragen haben, wende dich mit diesen doch bitte direkt an das ISC.