FAQs Onlineklausuren

Begehe ich bei der Nutzung von wenigen identischen Antwortsätzen (zum Beispiel durch die Verwendung einer gemeinsam geschriebenen Zusammenfassung) bei Klausuren einen Täuschungsversuch?

Nein, eine im Vor­feld gemein­sam erstell­te und in der Klau­sur dann ver­wen­de­te Zusam­men­fas­sung begrün­det zunächst noch kei­ne Täu­schung. Am bes­ten ver­zich­tet ihr aber im Eigen­in­ter­es­se auf die detail- und wort­ge­naue (also 1:1) Wie­der­ga­be vor­ge­fer­tig­ter Zusam­men­fas­sun­gen um kei­nen Ver­dacht auf einen Täu­schungs­ver­such auf­kom­men zu lassen.

Begehe ich einen Täuschungsversuch, wenn ich mich über Social Media, WhatsApp etc. während Klausuren abspreche?

Ja, das wäre ein ein­deu­ti­ger Fall von Täu­schung. Whats­App-Grup­pen, die spe­zi­ell zum Zweck der Abspra­che ein­ge­rich­tet sind oder sons­ti­ge Foren zur Abspra­che dür­fen nicht genutzt oder betre­ten werden.

Begehe ich Täuschung, wenn ich meine Klausur einem anderen Klausurteilnehmenden zur Verfügung stelle?

Ja, dabei han­delt es sich um Täu­schung und wird auch als Täu­schung geahndet.

Ist es ein Plagiat, wenn ich von Vorlesungsunterlagen Passagen wörtlich in die Klausur übernehme?

Nein, das ist kein Pla­gi­at. Aller­dings hal­ten wir es für unwahr­schein­lich, dass sich gera­de im Open-Book-For­mat Prü­fungs­fra­gen durch Copy & Pas­te aus Vor­le­sungs­ma­te­ria­li­en beant­wor­ten lassen.

Gibt es verschiedene Klausurvarianten?

In der Regel gibt es zahl­rei­che unter­schied­li­che Klausurvarianten.

Was passiert, wenn mir Täuschung vorgeworfen wird?

Du bekommst einen Brief per Post (und die­sen ggf. auch vor­ab per Email zuge­schickt). In die­sem wird der Täu­schungs­vor­wurf arti­ku­liert und du bekommst die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, dich inner­halb von 14 Tagen zu dem Vor­wurf der Täu­schung zu äußern. Dabei ist zu beach­ten, dass du eine Mit­wir­kungs­pflicht hast, d.h. du bist ver­pflich­tet dabei mit­zu­hel­fen, den Vor­wurf zu bekräf­ti­gen oder zu ent­kräf­ten. Soll­te dir Täu­schung nach­ge­wie­sen wer­den, wird dies mit der Note 5,0 geahn­det. Schwer­wie­gen­de oder wie­der­hol­te Fäl­le von Täu­schung kön­nen zur Exma­tri­ku­la­ti­on füh­ren. Im Noten­spie­gel / Tran­script wird der Täu­schungs­ver­such eben­falls ver­merkt und es ist nicht mehr mög­lich einen Noten­spie­gel mit nur bestan­de­nen Leis­tun­gen auszudrucken.

Muss ich befürchten, dass mir Täuschung vorgeworfen wird, wenn ich mich regelkonform verhalten habe?

Nein, natür­lich nicht. Wer sich regel­kon­form ver­hält, braucht nichts zu befürchten.

Wir kön­nen nur beto­nen, dass das ISC allen Stu­die­ren­den glei­che Bedin­gun­gen bie­ten will und am liebs­ten kei­nen Stu­den­ten Täu­schung vor­wer­fen wür­de, dies aller­dings nötig wird, wenn ein begrün­de­ter Ver­dacht vorliegt.

Antworten auf deine Fragen!

Da es ver­mehrt zu Unsi­cher­hei­ten und Miss­ver­ständ­nis­sen bezüg­lich Täu­schungs­ver­su­chen gekom­men ist, hat die Fach­schaft BWL zusam­men mit dem ISC und Stu­di­en­de­kan Prof. Dr. Schwai­ger ein FAQ für die kom­men­den Prü­fun­gen erarbeitet.

Soll­test du spe­zi­fi­sche­re Fra­gen haben, wen­de dich mit die­sen doch bit­te direkt an das ISC.