Hauptversammlungen

 

Hauptversammlungen

Hauptversammlungen

Wie es die Pflicht eines jeden ein­ge­tra­ge­nen Ver­eins ist, ver­an­stal­ten auch wir Mit­glie­der-Haupt­ver­samm­lun­gen. Die­se fin­den bei uns drei­mal pro Semes­ter statt.

Zweck ist zum einen die Infor­ma­ti­on der Mit­glie­der über die Vor­gän­ge im Ver­ein seit der letz­ten Haupt­ver­samm­lung durch die aktu­el­len Vor­stän­de, wie auch die Ent­las­tung und Wahl der alten bzw. der neu­en Vor­stän­de. Zusätz­lich dazu wer­den hier Sat­zungs­än­de­run­gen beschlos­sen, als auch die Pro­to­kol­le der letz­ten Haupt­ver­samm­lung in ihrer Gül­tig­keit bestätigt.

Als Mit­glied bei uns im Ver­ein hast Du die Pflicht an min­des­tens 2 der 3 statt­fin­den­den Haupt­ver­samm­lun­gen pro Semes­ter teil­zu­neh­men. Wenn Du dies min­des­tens ein Semes­ter lang gemacht hast und uns zusätz­lich beim Auf­bau und Abbau des Fir­men­Kon­takt­Ge­sprächs unter­stützt hast, erhältst Du den Sta­tus eines akti­ven Mit­glieds. Mit­hil­fe des­sen erhältst Du ein Stimm­recht bei Vor­stands­wah­len und ‑ent­las­tun­gen, sowie bei Sat­zungs­än­de­run­gen und der Bestä­ti­gung des Pro­to­kolls der letz­ten Hauptversammlung.

Das Pro­to­koll bekommst Du gemein­sam mit der Ein­la­dung zu der nächs­ten Haupt­ver­samm­lung min­des­tens eine Woche vor dem Termin.

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