Wie es die Pflicht eines jeden eingetragenen Vereins ist, veranstalten auch wir Mitglieder-Hauptversammlungen. Diese finden bei uns dreimal pro Semester statt.
Zweck ist zum einen die Information der Mitglieder über die Vorgänge im Verein seit der letzten Hauptversammlung durch die aktuellen Vorstände, wie auch die Entlastung und Wahl der alten bzw. der neuen Vorstände. Zusätzlich dazu werden hier Satzungsänderungen beschlossen, als auch die Protokolle der letzten Hauptversammlung in ihrer Gültigkeit bestätigt.
Als Mitglied bei uns im Verein hast Du die Pflicht an mindestens 2 der 3 stattfindenden Hauptversammlungen pro Semester teilzunehmen. Wenn Du dies mindestens ein Semester lang gemacht hast und uns zusätzlich beim Aufbau und Abbau des FirmenKontaktGesprächs unterstützt hast, erhältst Du den Status eines aktiven Mitglieds. Mithilfe dessen erhältst Du ein Stimmrecht bei Vorstandswahlen und ‑entlastungen, sowie bei Satzungsänderungen und der Bestätigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung.
Die Einladung zu der nächsten Hauptversammlung mindestens eine Woche vor dem Termin. Hauptversammlungen finden regulär in Präsenz statt. Den nächsten Termin bekommst du nach dem Beitritt in den Verein mitgeteilt.